Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bikeschule

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung – gelten für die Bikeschule, welche von der Waldbahn GmbH & Co OG, Serfaus-Fiss-Ladis (im Folgenden: „Veranstalterin“) veranstaltet wird, und dem jeweiligen Teilnehmer an der Bikeschule (im Folgenden: „Teilnehmer“). Allfällige abweichende AGB des Teilnehmers werden von der Veranstalterin nicht anerkannt.

2. Vertragspartner

Vertragspartner des Teilnehmers ist die

Waldbahn GmbH & Co OG, Serfaus-Fiss-Ladis
Fisser Straße 50
6533 Fiss

FN: 261000 z, Landesgericht Innsbruck
UID: ATU61642137
Geschäftsführer: Fisser-Bergbahnen-Gesellschaft m.b.H. gemeinsam mit Seilbahn Komperdell Gesellschaft m.b.H.

Telefon: +43/5476/53077-20
E-Mail: bikeschule(at)bikepark-sfl.at

 

3. Bestellung und Vertragsabschluss

Die auf der Website der Veranstalterin dargestellten Leistungen, insbesondere die Anpreisung der Bikeschule, stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Betrachter, der Veranstalterin ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Teilnahme an der Bikeschule (im Folgenden: „Vertrag“) zu unterbreiten.

Die Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars samt allfälliger Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (schriftlich oder per e-mail) oder (fern)mündliche Bekanntgabe sämtlicher notwendigen Informationen samt Abgabe einer allfälligen Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Veranstalterin zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Übermittlung einer Buchungsbestätigung zustande.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot für den Abschluss eines Vertrages vor, an welches die Veranstalterin für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer dieses Angebot innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

Alle auf der Website und sonstigen Unterlagen der Veranstalterin genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer (derzeit 20 %). Die Bezahlung des Vertrages erfolgt zu den in der Buchungsbestätigung angeführten Fälligkeitsterminen, spätestens jedoch bei Aushändigung und vor Zugang der Veranstaltungsunterlagen.

Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. als vereinbart.

5. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Website der Veranstalterin und aus den diesbezüglichen Angaben in der Buchungsbestätigung. Die auf der Website enthaltenen Angaben sind für die Veranstalterin nicht bindend und können von der Veranstalterin jederzeit geändert werden. Über Änderungen, welche zwischen der Angebotserstellung des Teilnehmers und der Buchungsbestätigung durch die Veranstalterin erfolgen, wird der Teilnehmer ausdrücklich hingewiesen, so dass es – wie unter Punkt 3. dieser AGB ausgeführt – zu einem neuen Angebot durch die Veranstalterin kommt.

6. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Veranstalterin nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind insofern gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.

Die Veranstalterin wird den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder- abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird die Veranstalterin dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Falle einer erheblichen Änderung der vereinbarten Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Kostenbelastung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Teilnehmer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte, ist die Rücktrittserklärung binnen 3 Tagen ab Bekanntgabe der erheblichen Änderung gegenüber der Veranstalterin zu erklären, anderenfalls die Zustimmung zur Änderung der vereinbarten Leistung seitens des Teilnehmers als erteilt gilt.

8. Gesetzliches Rücktrittsrecht

Rücktrittsbelehrung:

Der Teilnehmer kann von einem mit der Veranstalterin abgeschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Teilnehmer Verbraucher ist.

Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird.

Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, jedoch wird die Schriftform empfohlen. Der Teilnehmer kann zur Erklärung seines Rücktritts nachfolgendes Rücktrittsformular verwenden, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.

Hier gelangen Sie zum Rücktrittsformular

Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Teilnehmer die Rücktrittserklärung (ohne die Notwendigkeit einer Begründung) per Post oder per E-Mail, und – sofern an die Veranstalterin bereits Zahlungen geleistet wurden – unter Bekanntgabe einer Bankkontoverbindung (Bankinstitut, IBAN und BIC), an nachfolgende Adresse zu senden oder telefonisch mit der Veranstalterin Kontakt aufzunehmen.

per Telefon:

+43/5476/53077-20

per Post:

Waldbahn GmbH & Co OG, Serfaus-Fiss-Ladis
Fisser Straße 50
6533 Fiss

per E-Mail:

bikeschule(at)bikepark-sfl.at

Folgen der Ausübung des Rücktrittsrechtes:

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, wird die Veranstalterin allfällige vom Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich rückerstatten. Die Rückerstattung von vom Teilnehmer bereits geleisteter Zahlungen erfolgt durch Überweisung der bereits geleisteten Beträge auf das vom Teilnehmer bekannt gegebene Bankkonto. Allfällige Überweisungsspesen sind von der Veranstalterin zu tragen.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere:

  • wenn der Teilnehmer kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, es sich beim Teilnehmer also um jemanden handelt, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört;
  • wenn die Veranstalterin – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Teilnehmers, dass die Veranstalterin bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, sowie einer Bestätigung des Teilnehmers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hatte und der Vertrag sodann vollständig erfüllt wurde;
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,

 

8. Sonstiges Rücktrittsrecht, Umbuchungen

Unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes gemäß Punkt 7. dieses Vertrages ist der Teilnehmer berechtigt, jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag gegen Bezahlung der unten angeführten Stornierungskosten zurückzutreten.

Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Teilnehmer eine Rücktrittserklärung per Post oder per E Mail an nachfolgende Adresse zu senden oder telefonisch mit der Veranstalterin Kontakt aufzunehmen.

per Telefon:

+43/5476/53077-20

per Post:

Waldbahn GmbH & Co OG, Serfaus-Fiss-Ladis
Fisser Straße 50
6533 Fiss

per E-Mail:

bikeschule(at)bikepark-sfl.at

Die Veranstalterin ist im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer berechtigt, nachfolgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 14 Tage vor Reisebeginn: 75% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bei Nichtantritt: 90% des vereinbarten Gesamtpreises

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung einer Leistung, Änderungen hinsichtlich des Termins, des Reiseziels, Ortes, Reiseantritt oder Beförderungsart vorgenommen, ist die Veranstalterin berechtigt, eine Gebühr von € 30,00 (Umbuchungsgebühr) zu erheben.

9. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der vereinbarten Leistung ungeachtet einer Abmahnung der Veranstalterin nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückerstattung des vereinbarten Entgelts durch den Teilnehmer ist in diesem Fall ausgeschlossen bzw. hat die Veranstalterin Anspruch auf Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgelts.

Die Veranstalterin kann bis 1 Woche vor Beginn der vereinbarten Leistung vom Vertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein allenfalls bereits vom Teilnehmer bezahltes Entgelt wird binnen 14 Tagen zurückerstattet.

10. Vertragsauflösung nach Beginn der Leistungserbringung

Wird die Durchführung der vereinbarten Leistung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind sowohl die Veranstalterin als auch der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Veranstalterin hat in diesem Fall Anspruch auf jenen aliquoten Anteil des vereinbarten Gesamtpreises, der dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung entspricht (z.B. bei Auflösung des Vertrages nach 1 von 2 Veranstaltungstagen: 1/2 des Gesamtpreises). Zudem ist die Veranstalterin berechtigt, für die zur Beendigung der vereinbarten Leistung (z.B. Rücktransport) noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Die Veranstalterin ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere – sofern der Vertrag die Rückbeförderung mitumfasst – den Teilnehmer zurückzubefördern.

11. Haftung der Veranstalterin, Haftungsbeschränkung

Die von der Veranstalterin durchgeführten Leistungen finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren.

Die durchgeführten Fahrtechnikkurse stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen/vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.

Da Unfälle und Schäden bei der Risikosportart Mountainbiking gleichwohl nie völlig ausgeschlossen werden können, gilt für die Teilnahme an der von der Veranstalterin durchgeführten Bikeschule nachfolgendes:

Die Veranstalterin haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Veranstalterin, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die Veranstalterin aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Teilnehmer nicht rechnen konnte.

12. Aufrechnungsverbot

Der Teilnehmer kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Veranstalterin stehen, die gerichtlich festgestellt oder von der Veranstalterin anerkannt worden sind, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Veranstalterin.

13. Datenschutzmitteilung

Die Veranstalterin erhebt nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Die Datenverarbeitung erfolgt somit auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs 1 lit b) DSGVO (Vertragserfüllung). Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist:

Waldbahn GmbH & Co OG, Serfaus-Fiss-Ladis
Fisser Straße 50
6533 Fiss
+43/5476/53077-20
datenschutz(at)serfaus-fiss-ladis.at

Der Teilnehmer hat als Betroffener im Sinne der DSGVO das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.

Der Teilnehmer hat das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen.

Wenn der Teilnehmer der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Veranstalterin gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.

Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.

Die Veranstalterin übernimmt jedoch keine Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von der Veranstalterin verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (z.B. durch Hackerangriff, etc.)

Zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses ist es möglicherweise auch erforderlich, dass die Daten des Teilnehmers an Dritte weitergeleitet werden. Eine derartige Weiterleitung von Daten erfolgt ausschließlich in Einklang mit der DSGVO.

Die Daten werden nicht länger aufbewahrt als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

14. Zustimmung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken

Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalterin per E-Mail, insbesondere in Form eines Newsletters, mit dem Teilnehmer Kontakt aufnimmt, um diesen über neue Dienstleistungen und Events der Veranstalterin zu informieren. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit per E-Mail, per Post oder telefonisch widerrufen. Zudem kann der Teilnehmer seine Zustimmung auch über die Schaltfläche „Newsletter abstellen“ in einem an ihn übermittelten Newsletter widerrufen.

15. Zustimmung zur Verwendung von Bild- und Videomaterial

Bild- und Videomaterial (insbesondere Fotos und Videos, Interviews der Teilnehmer, etc.), das im Rahmen der Durchführung der vereinbarten Leistung entstanden ist, kann von der Veranstalterin in jeder Form und in jedem Medium veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von derartigem Bild- und Videomaterial und der damit einhergehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, ohne hierfür ein Entgelt zu verlangen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Veranstalterin ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz der Veranstalterin als vereinbart.

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Veranstalterin.

17. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Für Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich haben, gelten deren nationale zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen, wenn diese für den Verbraucher günstiger sind als die jeweiligen österreichischen Bestimmungen.